Oft werden Tiere gefunden und es stellt sich die Frage, wie man am Besten verfährt.
Bei Haustieren:

– Umgang mit Fundtieren
– was muss beachtet werden
– was muss ich als Finder tun: 

1. Umgang mit Fundtieren
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.
Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden – wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich
bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten.

( Alternativ sind Fundtiere SOFORT einem Tierheim oder der Polizei zu melden. Manche Gemeinden haben Notfall Telefon-Nummern fürs Wochenende ).
Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.

Literatur/Informationen:
§ 90 a BGB
§§ 965 ff. BGB
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Auch vermeintlich gesund wirkende / aussehende Tieren können Krankheiten auf Ihre Tiere übertragen.. zb Giardien .. Infektionskrankheiten wie FIP.. FIV .. Leukose oder Katzenseuche ! 

■ Zustand des Tieres
– ist das Tier verletzt
– augenscheinlich krank und in keinem guten Zustand
– sichtbar abgemagert / desolater Allgemeinzustand
– alt und gebrechlich etc
.. dann gehört so ein Tier sofort gesichert und dem nächsten Tierarzt vorgestellt.
Kosten dafür trägt in der Regel der Finder, sofern nicht vorher mit der zuständigen Gemeinde die Kostenübernahme geklärt wurde
Gleiches gilt, wenn es sich um ein viel zu junges Tier handelt.
■ Überprüfen der Besitzverhältnisse
Läuft Ihnen ein Tier zu und Sie sind sich nicht sicher, WO es hingehört bieten sich mehrere Möglichkeiten an:
– Befragen der Nachbarschaft
– Aushänge verteilen
– soziale Medien nutzen und dort Suchmeldungen erstellen
– einen Tierarzt aufsuchen
– Kontakt zu Tierschutzvereinen/ Tierschutzmitarbeitern suchen, um nach einem Chip oder anderweitiger Kennzeichnung schauen zu lassen
Trägt das Tier einen Chip, können bei Haustierregistern wie Tasso oder Findefix .. petmaxx oder europetnet Transpondernummerabfragen gemacht werden oder diese Institutionen telefonisch kontaktiert werden.
Ist das Tier dort entsprechend registriert, wird der Halter informiert und das Tier kann zeitnah übergeben werden.
Kann der Halter nicht ermittelt werden, weil das Tier NICHT registriert ist oder die Halterdaten nicht mehr stimmen, muss überlegt werden, wohin mit dem Fundtier. Dazu bedarf es der Abklärung mit der zuständigen Gemeinde.. meist Ordnungsamt.
Ein Fundtier kann in der Regel nämlich nicht einfach so ins nächste Tierheim gebracht werden, da dafür teils Kostenübernahmen erforderlich sind. Gerade bei Tieren aus dem Landkreis ist das so üblich. Ohne Kostenübernahme kann eine Überstellung ins Tierheim nicht erfolgen.
■ WICHTIG bei Fundmeldungen:
– WO wurde das Tier gefunden ( Ort, nähere Angaben über Ortsteil.. Strasse etc. )
– WANN wurde das Tier gefunden bzw seit wann hält es sich dort auf
– Fotos sind immer hilfreich
– ist das Tier zutraulich oder scheu
– Angaben, falls möglich, zu Geschlecht und Alter

In der Regel wird dazu geraten fremde Tiere.. so auch Fundtiere nicht zu füttern.
Ich persönlich würde das immer situationabhängig entscheiden.
Grundsätzlich gilt auch hier: nicht erst tage- oder wochenlang füttern und dann mal fragen.
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In diesem Zusammenhang eine weitere Bitte:
Egal ob Katzen ( reine Wohnungshaltung oder mit Freigang ) oder Hunde.. bitte lasst eure Tiere chippen und REGISTRIEREN !!!
( TASSO zb ) .. denn es hilft, ein entlaufenes Tier schneller seinem Besitzer wieder übergeben zu können.
Bitte dazu auch die gültigen Verordnungen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt bzgl einer bestehenden Kastrations- Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht beachten !!!
Bei Wildtieren:
Wildtier Auffangstationen PLZ Bereich 4
Vögel:
Dr. Zinke in Lotte- Büren Vogeltierarzt
Igel:
Eichhörnchen:
Schalenwild, Schwarzwild, Raubwild, Niederwild:
Nicht nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn du ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier findest, musst du die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen.